Wer Verpackungen nach Deutschland einführt, sollte immer prüfen, ob er sich am dualen System beteiligen muss.
Sie vertreiben Ihre verpackten Waren im B2B-Bereich? Sie denken, dass Ihre Verpackungen nicht im Abfall eines privaten Endverbrauchers landen und dass Sie daher nicht der Systembeteiligung unterliegen? Das kann ein Irrtum sein.
Wenn Ihre Verpackungen beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, müssen Sie für deren Verwertung und Recycling bezahlen. Das gilt nicht nur für private Haushalte, sondern auch für vergleichbare Anfallstellen wie Gaststätten, Kinos, Freizeitparks, Verwaltungen, Handwerksbetriebe, Krankenhäuser, etc.
Kurz gesagt: Es kommt nicht darauf an, wem Sie Ihre Waren übergeben, sondern wo deren Verpackung als Abfall anfällt. Prüfen Sie, was für Ihre Verpackungen gilt: Mit dem Systembeteiligungspflichtenkatalog der Zentralen Stelle Verpackungsregister erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben. Der Katalog ist eine digitale Datenbank, in der Sie nach Ihren Produkten suchen können, um herauszufinden, ob deren Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind.