Umwelt und Recycling

Auskünfte zu Verpackungsentsorgung in Spanien

19.10.2023

Gemeinsam mit unseren Kollegen der AHK Spanien unterstützen wir Firmen bei Ihren Verpflichtungen in Spanien.

Ende Dezember 2022 trat in Spanien das Königliche Dekret 1055/2022 über Verpackungen und Verpackungsabfälle in Kraft, das den Grundsatz der erweiterten Herstellerverantwortung nach der europäischen Richtlinie regelt. Es hat sehr wichtige Änderungen für die Produkthersteller mit sich gebracht, die jetzt mehr Verpflichtungen als früher erfüllen müssen.

Diese Vorschriften gelten erstmals für alle auf dem spanischen Staatsgebiet in Verkehr gebrachten Verpackungen, auch für Gewerbe- und Industrieverpackungen und nicht wie bisher ausschließlich für Haushaltsverpackungen. Dies bedeutet, dass sämtliche Exporteure nach Spanien von dieser Gesetzgebung betroffen sind.

Ganz neu ist die Pflicht zur elektronischen Anmeldung im Bereich Verpackungen des Herstellerregisters beim spanischen Umweltministerium MITECO (inklusive Gewerbe- und Industrieverpackungen) sowie die jährliche Erklärung der im Umlauf gebrachten Verpackungen in Spanien.

Eine weitere Voraussetzung für den Export von verpackten Produkten ist die Beteiligung an einem EPR-System. Diese Pflicht betrifft jedoch aktuell nur Haushaltsverpackungen. Gewerbe- und Industrieverpackungen werden ab 2025 ebenfalls lizenzierungspflichtig sein. Bis Ende 2024 sollen die entsprechenden EPR-Systeme eingerichtet sein.

Um dem nachzukommen, ist es für ausländische Unternehmen obligatorisch, einen Bevollmächtigten in Spanien zu benennen. Zudem wird eine spanische Steuernummer und eine digitale Signatur benötigt, um gegenüber spanischen Behörden telematisch Meldungen abgeben zu können.

Die gute Nachricht: Mit dem Dekret entfällt die gesetzliche Kennzeichnungspflicht mit dem Symbol „Grüner Punkt“ nun auch in Spanien, dem letzten Land, in dem die Pflicht noch bestand. Die Verwendung ist jetzt freiwillig, was insbesonders für Unternehmen, die in mehreren Ländern verkaufen, eine große Erleichterung ist.

Die Erfüllung der neuen Verpflichtungen ist mit einem großen bürokratischen und zeitlichen Aufwand verbunden. Die AHK Spanien konnte in den letzten Monaten einen starken Anstieg an täglichen Anfragen in dieser Angelegenheit verzeichnen und bietet die entsprechende Beratung und operative Betreuung an.

Kontaktieren Sie uns bzw. unsere Kollegen in Spanien:

DEUTSCHE HANDELSKAMMER FÜR SPANIEN
Frau Mónica Franch
Còrsega 301-303 | E-08008 Barcelona
Tel. (+34) 93 218 82 62

E-Mail

Ansprechpartner

Matthias Popp

Bereichsleiter

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