Großverbraucher müssen mindestens 50 Prozent ihres Stroms aus erneuerbaren Energien garantieren. Ansonsten drohen Strafen.
Angesichts der schweren Energiekrise im Land hat die kubanische Regierung in dieser Woche „Vorschriften für die Kontrolle und den effizienten Einsatz von Energieträgern und erneuerbaren Energiequellen“ erlassen. Die entsprechende Verordnung 110/2024 wurde am 26. November im allgemeinen Amtsblatt der Republik Kuba Nr. 115 (PDF) veröffentlicht. Sie tritt dreißig Tage nach dem Datum ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Dem Dokument zufolge sind diese Normen sowohl „in der Phase der Stabilität des nationalen Energieversorgungssystems als auch bei der Ausrufung eines Energienotstandes“ notwendig. Ebenso legt das Dekret Maßnahmen für Verstöße bei der Kontrolle und Nutzung von Energieträgern und erneuerbaren Energiequellen fest. Neben staatlichen Einrichtungen und Unternehmen sowie privaten Wirtschaftsakteuren gelten die Vorschriften auch für ausländische Investoren, Repräsentanzen und Niederlassungen ausländischer Unternehmen, sowie Agenturen oder andere Vertretungen ausländischer Einrichtungen, heißt es.
Großverbraucher müssen auf erneuerbare Energien setzen
In der Zeit der Stabilität des nationalen Stromnetzes sind die genannten Entitäten u.a. angehalten, „ein Selbstkontrollsystem für den effizienten Einsatz von Energieträgern und erneuerbaren Energiequellen“ und „ein Energiemanagementsystem“ gemäß den Anforderungen geltender kubanischer und internationaler Normen einzuführen, sowie „die Anforderungen an Energieeffizienz und Energieeinsparung bei Neuinvestitionen, Renovierungen, Erweiterungen und Nutzungsänderungen oder Technologien“ zu erfüllen. Großverbraucher von Energieträgern müssen darüber hinaus bei Neuinvestitionen garantieren, „fünfzig Prozent des Stroms, den sie während der Spitzenzeiten am Tag verbrauchen, mit erneuerbaren Energiequellen zu decken; und in Fällen, in denen es aus Platzgründen oder aufgrund der Struktur der Dächer der Anlage oder des Gebäudes nicht möglich ist, Photovoltaikmodule zu installieren, um fünfzig Prozent des Stromverbrauchs während der Tagesspitzenzeiten zu erreichen, Verträge mit der Unión Eléctrica für den in den Photovoltaik-Solarparks installierten Strom zu unterzeichnen“.
Als Großverbraucher gelten diejenigen staatlichen und nicht staatlichen Wirtschaftsakteure und ausländischen Unternehmen, die in den letzten zwölf Monaten des Vorjahres im Monatsdurchschnitt mindestens dreißig MWh oder fünfzigtausend Liter Brennstoffe verbraucht haben. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften, die im Detail festgelegt sind, sind die staatlichen Behörden befugt, Strafmaßnahmen zu verhängen, darunter die Unterbrechung der Stromzufuhr für bis zu zweiundsiebzig Stunden und Geldstrafen. Großverbraucher erhalten übergangsweise eine Frist von bis zu drei Jahren, um erneuerbare Energiequellen zu installieren, um mindestens fünfzig Prozent des Stroms zu erzeugen, den sie während der Tagesspitzenzeiten verbrauchen. Derzeit investiert das Land verstärkt in Solarenergie.
Ferner enthält die Verordnung 110 eine Sonderregelung für den Fall, dass das nationale Elektroenergiesystem nicht in der Lage ist, die Nachfrage nach Strom ausreichend zu befriedigen, und dies eine planmäßige und dauerhafte Beeinträchtigung der Elektrizitätsversorgung für mehr als zweiundsiebzig Stunden erforderlich macht. Im Rahmen des Strom-Notfallsystems werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, darunter die Abschaltung von Klimaanlagen, Kühlschränken, Kühlanlagen oder Wasserpumpen während der Spitzenzeiten. „Staatliche und nicht staatliche Wirtschaftsakteure und ausländische Investitionsmodalitäten sowie Repräsentanzen und Zweigstellen ausländischer Einrichtungen, Dependenzen oder andere Vertretungen ausländischer Institutionen werden mit einer Geldstrafe belegt, wenn sie eine der von den Energieräten für die Notfallregelung beschlossenen Maßnahmen nicht einhalten“, heißt es.