Ausländische Unternehmen sind von neuem Gesetz betroffen.
Das Gesetz vom 9. Juni 2022 zur Änderung des Gesetzes vom 21. März 2017 über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist am 14. Juni in Kraft getreten. Das meldete unser Partner Valorlux. Mit diesem neuen Gesetz ändert sich die Definition für den Verpackungsverantwortlichen.
Gemäß diesem Gesetz gelten ausländische Unternehmen, die in Luxemburg verkaufen, als Verpackungsverantwortliche in Luxemburg, wenn sie direkt an Haushalte oder an Verbraucher verkaufen, die keine Haushalte sind.
Hier der betreffende Artikel (aktuelle Änderungen in Rot):
"Verpackungsverantwortlicher": jede natürliche oder juristische Person, die
a) im Großherzogtum Luxemburg ansässig ist und gewerbsmäßig verpackte Produkte abfüllt oder direkt im Großherzogtum Luxemburg verkauft, unabhängig von der verwendeten Verkaufstechnik, einschließlich Fernabsatzverträgen im Sinne von Artikel L. 222-1 des Verbrauchergesetzbuchs, und auf dem luxemburgischen Markt in Verkehr bringt; oder
b) der als erster Akteur verpackte Produkte, die von einer natürlichen oder juristischen Person mit oder ohne Sitz im Großherzogtum Luxemburg in das Großherzogtum Luxemburg eingeführt wurden, unabhängig von der verwendeten Verkaufstechnik, einschließlich durch Fernabsatzverträge im Sinne von Artikel L. 222-1 des Verbrauchergesetzbuchs, gewerbsmäßig in Empfang nimmt und verpackte Produkte auf dem luxemburgischen Markt in Verkehr bringt; oder
c) außerhalb des Großherzogtums Luxemburg ansässig ist und verpackte Produkte im Großherzogtum Luxemburg gewerbsmäßig direkt an Haushalte oder andere Nutzer als Haushalte verkauft, unabhängig von der verwendeten Verkaufstechnik, einschließlich Fernabsatzverträgen gemäß der Definition in Artikel L. 222-1 des Verbrauchergesetzbuchs ;