18.07.2022
Verlage und Buchhandlungen müssen Verpackungen anmelden.
Alle Verlage und Buchhandlungen, die verpackte Ware an Endkunden verschicken, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Das meldete unser Partner Take-e-way.
Neu ist auch, dass Zwischenhändler oder Verlagsauslieferungen bei ihren Kunden die Registrierung abfragen müssen, andernfalls könnten ab dem 01.07.2022 weder Bücher noch andere Waren rechtskonform verschickt werden.