Diese soll die EU-weit unterschiedliche Regelungen harmonisieren.
Das meldete der DIHK in einer Pressemitteilung.
Am 30. November hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung veröffentlicht. Diese soll die bisher geltende Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle ersetzen und EU-weit unterschiedliche Regelungen harmonisieren.
Nicht zwingend notwendige Einwegverpackungen verbieten
In einem System, welches die Wiederverwendung fördert und Wiederbefüllung ermöglicht, sollen zukünftig Getränke und Mahlzeiten zum Mitnehmen oder eCommerce-Lieferungen in wiederverwendbaren Verpackungen bereitgestellt werden, meldet der DIHK weiter. Nicht zwingend notwendige Einwegverpackungen für beispielsweise Obst und Gemüse oder Miniatur-Shampooflaschen in Hotels, sollen gänzlich verboten werden. Zum anderen soll Verpackungsmüll reduziert werden, indem das Gewicht, Volumen und der Leerraum von auf den Markt gebrachten Verpackungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden soll.
Abhängigkeit von Rohstoffimporten verringern
Weiteres Kernziel des Vorschlags ist die Förderung eines geschlossenen Recyclingkreislaufs, nicht nur im Sinne der Nachhaltigkeit, sondern auch um den Bedarf an Primärrohstoffen zu senken und dadurch die Abhängigkeit von Rohstoffimporten zu verringern. Um den Markt für Sekundärrohstoffe auszubauen und die Nachfrage nach Rezyklaten zu sichern, sollen neben verbindlichen Recyclingquoten auch Pfand- und Rücknahmesysteme für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und für Einweggetränkebehälter aus Metall und Aluminium in jedem Mitgliedstaat eingeführt werden. Die aus dem Sammel- und Recyclingvorgang gewonnenen Rezyklate sollen in festgelegten Prozentanteilen bei der Herstellung neuer Kunststoffverpackungen verwendet werden.
Viele dieser Maßnahmen zielen darauf ab, die vollständige Recyclingfähigkeit aller Verpackungen bis zum Jahr 2030 zu erreichen.