Am 1. Januar 2023 trat in den Niederlanden der geänderte Preisangaben-Beschluss in Kraft. Mit den neuen Bestimmungen soll verhindert werden, dass Verkäufer Verbraucher mit Preissenkungsaktionen täuschen, z. B. indem sie den Preis für kurze Zeit erhöhen, um ihn dann zu senken und dies als (erhebliche) Preissenkung darzustellen. Das Recht des Unternehmers, seine Preise selbst festzusetzen und die Dauer seiner Preissenkungsmaßnahmen zu bestimmen, bleibt davon natürlich unberührt.
Die niederländische Ministerin für Wirtschaft und Klima Micky Adriaansens äußerte sich in diesem Zusammenhang wie folgt: "Ein attraktiver Preisnachlass, der sich in Wirklichkeit gar nicht als solcher herausstellt, ist eine Täuschung. Viele Verbraucher haben schon Erfahrungen mit gefälschten "Von-Für"-Rabattangeboten gemacht. Dass wir etwas dagegen unternehmen werden, ist auch eine gute Nachricht für die Unternehmer, die dadurch ebenfalls einem unlauteren Wettbewerb ausgesetzt waren."
Der Grund für diese Gesetzesänderungen ist die Umsetzung der Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Europäischen Union (2019/2161) auch bekannt als "Omnibus-Richtlinie".
Die neuen Vorschriften sehen insbesondere vor, dass der ursprüngliche Preis, auf den der Rabatt gewährt wird (der „Von-Preis"), der niedrigste Preis sein muss, den der Verkäufer 30 Tage vor dem Angebot aufgeführt hat.
Die neuen Bestimmungen gelten nicht für Preisvergleiche, z. B. mit dem Preis eines Mitbewerbers oder anderen Werbeangeboten. Außerdem hindert die allgemeine Regel den Verkäufer nicht daran, den außerhalb der Aktionszeiträume geltenden Preis auf dem Produkt anzugeben.
Ausnahmen von den Vorgaben für Preisermäßigungen
Die Mitgliedstaaten können eine Reihe von Ausnahmen von dieser neuen Hauptregel einführen, insbesondere für aufeinanderfolgende Preisnachlässe, Produkte mit begrenzter Haltbarkeit und für Produkte, die weniger als 30 Tage auf dem Markt sind. Die Niederlande machen von diesen drei Ausnahmemöglichkeiten Gebrauch:
- Ein Verkäufer kann im Falle einer kontinuierlichen Aufeinanderfolge von Preissenkungen als "vorherigen Preis" den Preis angeben, den er während eines Zeitraums von mindestens dreißig Tagen vor der Ankündigung der ersten Preissenkung angewendet hat. Dabei kann der Verkäufer noch bis zu drei Monate lang auf den Preis verweisen, zu dem die erste Senkung angekündigt wurde. Diese Ausnahme ist besonders für die Bekleidungsindustrie von Bedeutung. Zum Beispiel ist ein Rabatt auf ein Kleidungsstück von zunächst 20 %, dann 30 % und schließlich 50 % zulässig.
- Bei leicht verderblichen Produkten können Verkäufer den Preis, der unmittelbar vor dem Preisnachlass galt, als Referenzpreis verwenden. Es betrifft dabei Produkte wie frisches Gemüse, frisches Obst, frische Fruchtsäfte und Back- oder Konditoreierzeugnisse, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Zubereitung verzehrt zu werden.
- Produkte, die seit weniger als 30 Tagen auf dem Markt sind, sind ebenfalls ausgenommen. Nach 30 Tagen läuft die Freistellung für das betreffende Produkt aus. Die Regierung hat sich für diese Ausnahmeregelung entschieden, da es sowohl für die Verkäufer als auch für die Verbraucher von Vorteil ist, wenn neue Produkte innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen mit einem Preisnachlass angeboten werden können.
Durchsetzung der Vorgaben für Preisermäßigungen
Die niederländische Verbraucher- und Marktaufsichtsbehörde (ACM) wird diesen Bereich ab dem 1. Januar 2023 überwachen und im Falle von Verstößen Maßnahmen ergreifen.
Die ACM teilte bereits Ende 2021 mit, dass sie (noch vor der Einführung des geänderten Beschlusses) bereits mehrere Monate lang Online-Angebote von 250 beliebten Produkten (Spielzeug und Unterhaltungselektronik) aus 25 Online-Shops automatisch erfasst hatte. Dabei stellte die ACM fest, dass Online-Shops regelmäßig Angebote machten, die keine echten Angebote waren. Die ACM nutzt diese Bestandsaufnahme als Vorstufe zur Durchsetzung der neuen Vorschriften.
Text: Donata Lex | Beratung Wirtschaftsrecht