Die Gründung eines Unternehmens ist ein Stück einfacher geworden. Ab 1. August 2022 können Unternehmer in Deutschland eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Unternehmergesellschaft (UG) gründen, ohne zu einem Notar gehen zu müssen.
Die Online-Gründung von Unternehmen wird durch die europäische Digitalisierungsrichtlinie ermöglicht, die die EU-Mitgliedstaaten ab diesem Monat umsetzen müssen. Der Deutsche Bundestag hatte das notwendige Gesetz, kurz DiRUG genannt, vor der parlamentarischen Sommerpause im Juni verabschiedet.
"Ich freue mich, dass wir ab heute Unternehmen und Privatpersonen weitere digitale Lösungen anbieten können, um ihre Geschäftstätigkeit zu erleichtern und zu fördern", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann in einer schriftlichen Erklärung. Dies sei eine gute Nachricht für alle Interessenten, die anstatt Zeit und Geld in Bürokratie zu investieren, auf die Verwirklichung ihrer Geschäftsideen fokussieren können.
Notar per Videolink
Notare werden auch künftig für die Beurkundung benötigt. Doch statt Termine zu koordinieren und sich persönlich zu treffen, soll die Arbeit per sicheren Videolink erledigt werden. Dies wiederum sieht die Bundesnotarkammer vor, die das DiRUG im Gesetzgebungsverfahren als einen "rundum gelungenen Beitrag" zur Digitalisierung der Justiz lobte.
Um eine GmbH oder UG online zu beantragen, muss der Unternehmensgründer über einen aktuellen Personalausweis mit eID-Funktion verfügen. Der Notar gleicht diese Daten während der Videokonferenz mit der Person des Gründers ab, um einen Identitätsdiebstahl oder Betrug zu verhindern. Die notarielle Beurkundung wird mit der Unterzeichnung durch eine qualifizierte elektronische Signatur abgeschlossen.
Zukünftig können auch solche Änderungen wie von Gesellschafterbeschlüssen sowie Erhöhungen und Herabsetzungen des Stammkapitals online vorgenommen werden. Sollen jedoch Geschäftsanteile oder Immobilien innerhalb einer GmbH übertragen werden, muss man weiterhin persönlich beim Notar zur Beurkundung erscheinen.
Text: Jeremy Gray
Quellen: Bundesministerium für Justiz, FAZ