Vertragsstrafen Klauseln werden häufig in B2B-Verträgen vereinbart. Wenn eine der Parteien eine Vereinbarung nicht oder nicht vollständig einhält, muss sie eine Strafe zahlen, in der Regel handelt es sich hierbei um eine Geldsumme. Die Zahlung der Vertragsstrafe bedeutet nicht unbedingt, dass der Vertrag aufgehoben wird; Neben der Vertragsstrafe kann die Gegenpartei, sofern dies im Vertrag vorgesehen ist, auch verpflichtet werden, ihren Verpflichtungen (noch) nachzukommen und/oder (zusätzlichen) Schadenersatz zu leisten.
Die Gründe für die Aufnahme einer Vertragsstrafen Klausel in eine Vereinbarung sind in der Regel Deutlichkeit und Zweckdienlichkeit. So dient beispielsweise eine Vertragsstrafen Klausel als offenkundiger "Anreiz" für die andere Partei, den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Außerdem ist es oft einfacher, vom Schuldner eine pauschale Strafe zu verlangen, als Schadensersatz zu fordern (und die Höhe des Schadens begründen zu müssen).
Der Schuldner kann jedoch beim Gericht beantragen, diese Vertragsstrafe unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles, wie z. B. der Coronamaßnahmen, zu mildern. Nach niederländischem Recht kann das Gericht eine festgesetzte Geldstrafe mildern, wenn dies aus Gründen der Billigkeit eindeutig erforderlich ist. Dies bedeutet, dass das Gericht nur dann von seiner Mäßigungsbefugnis Gebrauch machen darf, wenn die Anwendung einer Strafklausel unter den gegebenen Umständen zu einem übermäßigen und daher unannehmbaren Ergebnis führen würde.
In einem kürzlich vom Bezirksgericht Gelderland entschiedenen Fall hatte ein Franchisenehmer gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot verstoßen, indem er sich während der Laufzeit des Franchisevertrags an Wettbewerbstätigkeiten beteiligte. Für jeden Verstoß wurde eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € verhängt, die für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, um 1.000 € erhöht wird.
In dem Gerichtsverfahren forderte der Franchisegeber unter anderem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von mehreren zehntausend Euro wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot. Der Franchisenehmer wiederum forderte das Gericht unter anderem auf, diese Vertragsstrafe zu mildern.
Obwohl das Gericht feststellte, dass der Franchisenehmer tatsächlich gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen hatte, sprach es nicht die volle Vertragsstrafe zu. Das Gericht merkte an, dass seine Befugnis, eine Vertragsstrafe zu mildern, "mit Bedacht" eingesetzt werden sollte. Nur bei überhöhten (d. h. unzumutbaren) Geldstrafen kann das Gericht Strafmilderung anwenden. Dabei muss das Gericht nicht nur das Verhältnis zwischen dem tatsächlichen Schaden und der Höhe der Vertragsstrafe berücksichtigen, sondern auch die Art der Vereinbarung, den Inhalt und den Zweck der Klausel sowie die Umstände, unter denen sie geltend gemacht wurde.
Auf der Grundlage dieser Überlegungen kam das Gericht zu dem Schluss, dass eine Minderung der Vertragsstrafe möglich ist. Das Gericht hält es in diesem Zusammenhang für wichtig, dass das Geschäft des Franchisenehmers während des größten Teils des Zeitraums der Zuwiderhandlung wegen der Corona-Maßnahmen geschlossen war, so dass der Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot für die Öffentlichkeit nur teilweise sichtbar war. Das Gericht milderte daraufhin die Strafe auf einen Betrag von 5.000 Euro, anstatt der Zehntausende Euro, die der Franchisegeber auf der Grundlage der Strafklausel gefordert hatte.
Für einen Gläubiger kann die Aufnahme einer Vertragsstrafen Klausel ein wichtiges Instrument sein, um einen Anreiz zur Einhaltung der Vertragsbestimmungen zu schaffen. Der Schuldner hingegen kann beim Gericht eine Ermäßigung beantragen, unter anderem unter Hinweis auf die konkreten Umstände. Vertragsstrafen können nach niederländischem Recht in vielen Formen vereinbart werden. Eine sorgfältige und gut durchdachte Formulierung der Vertragsstrafen Klausel ist für beide Parteien wichtig.
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Text: Donata Lex