Elektronische Marktplätze untersagen das Vertreiben von nicht registrierten Elektro- und Elektronikgeräten.
Dies meldet die Online-Plattform Umweltmanager in seinem Newsletter.
Amazon hat bereits einen konkreten Stichtag zur Vorlage jener WEEE-Nummer genannt – wer bis zum 5. Juni 2023 über keine gültige WEEE-Nummer verfügt bzw. nicht konform registriert ist, dem wird das entsprechende Anbieten untersagt!
Zwar wird der Betreiber des Marktplatzes nicht zum sogenannten fiktiven Hersteller, wenn er kein Eigentum an der Ware besitzt, dennoch ist ein Anbieten und somit auch ein weitergehender Verkauf der Produkte nicht mehr rechtskonform. Auch Fulfillment-Dienstleister dürfen ihre Tätigkeit ausschließlich bei Vorlage einer konformen Registrierung der jeweiligen Hersteller ausführen. Andernfalls muss das Lagern, Verpacken, Etikettieren und Versenden persönlich durchgeführt werden.