Take-e-way berichtet über einen Fall, in dem das Umweltbundesamt ein Verfahren gegen Onlinehändler einleitet, die Elektrogeräte in das EU-Ausland versenden.
Europaweit agierende Hersteller müssen sich darüber im Klaren sein, dass sich bereits aus den Versandoptionen seines Internetshops Rückschlüsse auf die Versendung von Elektrogeräten ins europäische Ausland ergeben können.
Bereits am 21.05.2021 und am 01.06.2021 berichtete take-e-way, dass das Umweltbundesamt Verfahren gegen Onlinehändler einleitet, die Elektrogeräte in das EU-Ausland versenden.
Wie Rechtsanwalt Mark Schomaker nun auf anwalt.de berichtet, wurde das Umweltbundesamt (UBA) von einer ausländischen Aufsichtsbehörde darüber informiert, dass ein deutscher Hersteller über eine .eu-Domain im Ausland Elektrogeräte anbietet. Das UBA hat die Domain gesichtet und durch eigene Ermittlungen festgestellt, dass der Hersteller weitere Domains in den jeweiligen Landessprachen verschiedener Mitgliedstaaten unterhielt. Nach weiteren Recherchen des UBA nach bestehenden Registrierungen des Herstellers oder dessen Bevollmächtigungen in den betroffenen nationalen Registern der Mitgliedstaaten wurde dem betroffenen Hersteller durch das UBA ein Anhörungsbogen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt. Der Hersteller hat sich daraufhin an Rechtsanwalt Schomaker gewandt.