Einweg-Pfand auf Kunststoffgetränkeflaschen oder Dosen ab 1.1.2022 wird Pflicht.
Ab diesem Zeitpunkt fallen auch bestimmte alkoholische Getränke wie z.B. Wein, Sekt oder Mischgetränke, aber auch Frucht- und Gemüsesäfte und Nektare sowie bestimmte Milchprodukte unter die Pfandpflicht, wenn sie in Einwegkunststoffgetränkeflaschen oder Dosen abgefüllt sind.
DPG-Kennzeichen
Für diese Einweggetränkeverpackungen muss dann ein Mindestpfand von 0,25 Euro durch den Hersteller erhoben werden. Die Einweggetränkeverpackungen sind vor dem Inverkehrbringen mit dem DPG-Kennzeichen als pfandpflichtig zu kennzeichnen.
Die Hersteller sind verpflichtet, an dem bundesweiten Pfandsystem (DPG-System) teilzunehmen. Diese als pfandpflichtig gekennzeichneten Verpackungen dürfen nicht mehr bei einem Dualen System angegeben werden.
Der Vertrieb von pfandpflichtigen Verpackungen ohne Kennzeichnung ist nicht gestattet.