Deutschland-Kuba: Investitionsschutzabkommen und gesetzliche Regelungen
Kuba und Deutschland besitzen seit 1996 ein Investitionsschutzabkommen, welches insbesondere in Artikel Nr.4 den vollen Schutz und die volle Sicherheit von Kapitalanlagen festschreibt.
EU-Kuba Abkommen
Seit 2016 besteht zwischen Kuba und der EU ein Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit, um nachhaltige Entwicklung, Demokratie und Menschenrechte zu unterstützen und gemeinsame Lösungen für globale Fragen zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie hier: EU und Kuba unterzeichnen erstmals Abkommen über Zusammenarbeit | Deutschland (europa.eu)
EU-Blockade-Statut
Zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte sowie von darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen, wurde am 22.November 1996 die Verordnung (EG) 2271/96, bekannt als die sogenannte EU-Blocking Verordnung bzw. das Blockade-Statut verabschiedet, die im August 2018 mit der Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/1100 aktualisiert wurde. Des Weiteren können Unternehmen Ausnahmen bei der EU-Kommission beantragen, wenn sonst ihre betrieblichen Interessen schwer geschädigt würden (Artikel 5 Absatz 2). Weitere Informationen finden Sie bei den Leitfaden der EK zur Blockingverordnung.