Der Onlinehändler fordert Nachweis der Registrierung nach VerpackG, ElektroG und BattG.
Wie Internetrecht Rostock berichtet, kontaktiert Amazon aktuell Verkäufer, die von Amazon als Hersteller identifiziert wurden und die nach Deutschland und/oder Frankreich verkaufen, zu den Vorschriften der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).
Wer Hersteller/in ist, muss entsprechende Registrierungsnummern nach Verpackungsgesetz oder Elektrogesetz und später ggf. nach Batteriegesetz an Amazon übermitteln.
Einen entsprechenden Link zum Hochladen dieser Informationen stellt Amazon im vierten Quartal 2021 zur Verfügung. Amazon stellt hier konkrete Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung bereit.
Amazon hat angekündigt, nicht konforme Angebote auszusetzen, d. h. von der Plattform zu nehmen und zwar bei Verpackungen alle Angebote ab dem 1.7.2022, bei Elektro- und Elektronikgeräten alle Angebote ab dem 1.1.2023.
Wenn Sie Elektrogeräte, Batterien oder Verpackungen in Deutschland oder anderen EU-Mitgliedstaaten registrieren müssen, hilft Ihnen der AHK debelux-Umweltservice gern weiter.