Ab 1.07.2022 müssen Online-Marktplätze kontrollieren, ob die Händler ihre Waren registriert haben.
Beratungsfirma und AHK debelux-Partner Take-e-way meldet auf ihrer Website, das Onlineplattformen ab Juli kontrollieren, ob für die verpackten Waren, die angeboten werden, die Registrierungspflichten und die Systembeteiligung umgesetzt worden.
Verstoßen die Händler gegen die gesetzlichen Bestimmungen, dürfen die Marktplätze ihnen das Vertreiben der Waren nicht mehr ermöglichen.
Weiter heißt es in dem Newsletter: Wie die Stiftung Verpackungsregister (ZSVR) in ihrem aktuellen Newsletter berichtet, stellt die ZSVR den elektronischen Marktplätzen, Fulfillment-Dienstleistern und weiteren Interessenten ab Juni 2022 täglich mit dem Registerabruf über eine definierte Schnittstelle eine XML-Datei zur Verfügung. So können die Marktplätze automatisiert prüfen, ob ihre Händler im Verpackungsregister LUCID registriert sind.
Schnell agieren, um Bußgelder zu vermeiden
Sind sie es noch nicht, sollten die Onlinehändler schnell tätig werden, um Bußgelder und Vertriebsverbote zu vermeiden. Denn: Die Prüfpflichten für die elektronischen Marktplätze sind zwar neu, nicht aber die Registrierungs- und Systembeteiligungspflichten für die Händler, die dort ihre Waren vertreiben.
AHK debelux steht Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.