Gesetzesänderungen in Finnland und Dänemark nehmen auch ausländische Unternehmen in die Pflicht.
Finnland verpflichtet ausländische Unternehmen seit 1.1.2024
Ausländische Vertreiber/Inverkehrbringer in Finnland sind seit dem 01.01.2024 verpflichtet die neuen Anforderungen zu erfüllen, um weiter ihre Produkte vertreiben zu dürfen. Das meldete das Dienstleistungsunternehmen Umweltmanager in seinem Newsletter.
Seit dem 01.01.2024 hat sich die Rechtslage gemäß dem Abfallgesetz 1096/2022 geändert. Dies hat zur Folge, dass alle Unternehmen, ob klein oder groß, ob in Finnland oder im Ausland ansässig, unabhängig von ihrem Umsatz und ihren Vertriebswegen verpflichtet sind, die unten genannten Anforderungen zu erfüllen. Beim Direktverkauf an Endverbraucher sind auch ausländische Unternehmen (Online-Händler) in der Pflicht.
Verpflichtungen:
- Registrierung bei der Umweltbehörde,
- Beteiligung sich an einem zugelassenen Rücknahmesystem,
- Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen,
- Zahlung der entsprechenden Recyclingbeiträge für ihre Verpackungen zu zahlen.
Bisher waren Kleinunternehmen mit einem Umsatz von weniger als 1 Million Euro pro Jahr von der Pflicht zur Erfüllung der Anforderungen befreit und auch ausländische Vertreiber/Inverkehrbringer von verpackten Produkten ohne finnische Niederlassung oder finnische Steuernummer waren von der Erfüllung der Anforderungen für den Rechtsbereich der Verpackungen befreit.
Dänemark: Verpflichtungen kommen ab 2025
Dänemark wird erstmals eine umfassende Herstellerverantwortung für Verpackungen einführen, die bis zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Das meldet der Grüne Punkt in seinem Newsletter.
Im Rahmen dieser erweiterten Herstellerverantwortung wurden Umweltziele bezüglich der Sammlung und des Recyclings von Verpackungsmaterialien verstärkt, wodurch das gemeinsame Engagement für einen nachhaltigeren und ökologisch verantwortlichen Ansatz im Verpackungsbereich unterstrichen werden soll.
Bisher wurde in Dänemark, anders als in allen anderen EU-Ländern, die EPR-Beteiligung ausschließlich über eine Steuer und auch nur für in Dänemark ansässige Unternehmen erhoben. Das ändert sich nun.
Wer ist betroffen?
Unternehmen, die erstmals Verpackungen in Dänemark in Verkehr bringen, sind zur Registrierung verpflichtet. Das sind zum Beispiel. dänische Hersteller, Abfüller, Importeure und ausländische Online-Händler. Unternehmen, die nicht über eine dänische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, müssen einen bevollmächtigten Vertreter in Dänemark beauftragen.