Betroffen sind unter anderem Kunststofftragetaschen, Luftballons und Tabakprodukte.
Das meldete unser Partner take-e-way auf seinen Webseiten.
Am 15.05.2023 wurde das Einwegkunststoff-Fondsgesetz (EWKFondsG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt somit schrittweise seit dem 16.05.2023 in Kraft.
Das Einwegkunststoff-Fondsgesetz (EWKFondsG) ergänzt die bereits bestehende Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) und die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) aus dem Jahr 2021 und dient der Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EU 2019/904) vom 05.06.2019, deren Ziel die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt ist.
Bevollmächtigter wird ab 2025 Pflicht
Ab dem Jahr 2025 müssen ausländische Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit zwingend einen Bevollmächtigten beauftragen.
Es richtet sich an alle Unternehmen, die in Deutschland gewerbsmäßig bestimmte Einwegkunststoffe erstmals auf dem Markt bereitstellen oder diese unmittelbar aus dem Ausland über Fernkommunikationsmittel an private Haushalte oder andere Nutzer in Deutschland verkaufen.