Nach Ablauf der Frist drohnen hohe Geldstrafen.
Die Frist für die Eintragung von belgischen Unternehmen mit einer deutschen Tochtergesellschaft in das deutsche Transparenzregister ist der 30. Juni 2022.
Bis zum 30. Juni 2022 müssen auch alle Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen in das deutsche Transparenzregister eingetragen werden. Alle GmbHs, die Tochtergesellschaften eines belgischen Unternehmens sind, müssen ebenfalls bis zu diesem Termin in das deutsche Transparenzregister eingetragen werden. Das deutsche Transparenzregister entspricht dem belgischen UBO-Register. Wie in Belgien muss der wirtschaftliche Eigentümer im deutschen Transparenzregister eingetragen sein.
Die Eintragung muss vom Geschäftsführer der deutschen GmbH vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt elektronisch.
Zum Portal des Transparenzregisters
Die Frist, 30. Juni 2022, muss eingehalten werden. Verspätete oder fehlerhafte Eintragungen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 150.000 EUR geahndet.