Branchen & Märkte

Austausch zu Außenhandel für private Wirtschaftsakteure in Kuba

14.06.2022

Die Herausforderungen des Außenhandels für nichtstaatliche Wirtschaftsformen bleiben vielfältig. Es gibt einige Fortschritte, aber auch weiterhin Probleme.

 

Kuba hat im Jahr 2021 im Ausland Einkäufe im Wert von 8,433 Milliarden US-Dollar getätigt, 1,203 Milliarden US-Dollar mehr als im Jahr 2020. Diese Zahl nannte die Direktorin für Importe des Außenhandelsministeriums, María Isabel Pozo, bei einem Austausch zwischen staatlichen Import- und Exportunternehmen und privaten Wirtschaftsakteuren über die Herausforderungen des Außenhandels im Rahmen der II. Wirtschafts- und Produktionskonferenz Kuba 2022 (II Jornada Económica-Productiva Cuba 2022), die am Dienstag, 14. Juni, in Havanna zu Ende ging.

Wie die kubanische Nachrichtenagentur Prensa Latina berichtet, hängen die Hauptschwierigkeiten bei der Durchführung von Einfuhren laut Pozo u. a. mit der mangelnden Liquidität, den extrem hohen überfälligen Forderungen, sprich den kubanischen Schulden, und den Verzögerungen bei den Schifffahrtsunternehmen zusammen.

Derzeit gibt es 60 Entitäten, die Import- und Exportaktivitäten für nichtstaatliche Akteure ermöglichen. Insgesamt wurden 11.726 Verträge für die kommerziellen Aktivitäten privater Wirtschaftsakteure unterzeichnet, so Pozo, von denen 212 Exportaktivitäten, 11.397 Importaktivitäten und 117 Online-Verkäufe sind. Die am meisten exportierten Produkte sind Holzkohle, Limetten, Avocados und Chilischoten. Nach Provinzen betrachtet, sticht Camagüey mit 80 Exportverträgen hervor, gefolgt von Havanna mit 51 und Ciego de Ávila mit 35.

Auf der Grundlage des ständigen Austauschs mit den Wirtschaftsakteuren wurden eine Senkung der Warenzölle, die Verwendung von Banküberweisungen für Zahlungen an Importeure und Vorauszahlungen an ausländische Lieferanten vereinbart, sagte die Beamtin. Darüber hinaus wurden neben nichtstaatlichen Wirtschaftsformen Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Kuba (residentes permanentes) als Begünstigte der Maßnahme aufgenommen, Zahlungen aus dem Ausland wurden zugelassen und Unternehmen, die Importdienstleistungen erbringen, von der Zahlung von Zöllen befreit.

Es gebe jedoch noch einige Probleme, die sowohl objektiver Natur sind wie z.B. die Verzögerungen bei Zahlungen an die Lieferanten, als auch subjektiver Natur, die mit der Arbeit der Mitarbeiter der Unternehmen bei den Verhandlungen mit den nichtstaatlichen Akteuren zusammenhängen, räumte Pozo ein. „Die Verzögerungszeit für alle mit Importen zusammenhängenden Dienstleistungen sollte minimal sein; es gibt Unternehmen, die 72 Stunden brauchen und andere, die 21 Tage brauchen. Es ist also ein verfahrenstechnisches Problem, das wir lösen müssen“, betonte sie.

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