Wann ist eine Verpackung recyclingfähig – und wann nicht? Hier finden Sie Antworten.
Ausschlaggebend ist der Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen (§ 21 Absatz 3 Verpackungsgesetz). Die Ausgabe für das Jahr 2022 hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) am 31. August 2022 im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt veröffentlicht. Im Vergleich zur vorherigen Ausgabe enthält der aktuelle Mindeststandard verschiedene Weiterentwicklungen.
Faserbasierte Verpackungen: Nachweispflicht wird eingeführt
Ein Trend mit faserigem Beigeschmack: Im Zuge des „Kunststoff-Bashings“ werden immer mehr faserbasierte Verpackungen produziert, in denen unter anderem Teigwaren, Kaffee oder Wurst vertrieben werden. Diese suggerieren den Verbrauchern zwar einen ökologischen Mehrwert, lassen sich allerdings in Wahrheit oftmals schlechter recyceln als sortenreine Kunststoffverpackungen. Die Recyclingfähigkeit von faserbasierten Verpackungen hängt im Wesentlichen davon ab, ob sich die Fasern im Recyclingprozess lösen und dadurch wieder zu neuen Fasern verarbeitet werden können. Dieser Sachverhalt spiegelt sich im aktuellen Mindeststandard wider – und zwar mit folgender Regelung: Bei faserbasierten Verbundverpackungen (mit Ausnahme von Flüssigkeitskartons), die nicht typischerweise trockene Füllgüter enthalten, muss nun immer ein Nachweis über die Recyclingfähigkeit erbracht werden. Gleiches gilt für Papierverpackungen, die Flüssiges oder Pastöses enthalten.
Netze und Korbflaschen: Wenn Altglas nicht mehr recycelt werden kann
Generell lässt sich Altglas sehr gut recyceln, wenn es richtig entsorgt und sortiert wird. Allerdings gibt es im Glasbereich Verpackungsmerkmale oder Materialkombinationen, die das Recycling erschweren oder verhindern. Dazu zählen Flaschen, die mit einem feinen Metallnetz umgeben sind. Bevor Altglas eingeschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet wird, muss es zu Glasscherben zerkleinert und von Fremdstoffen befreit werden.
Nagellack, Bitumen, Wachs: Auf den Einzelfall kommt es an
Reste von Nagellack, die im Fläschchen verbleiben, oder von Bitumen, die im Eimer kleben: Es gibt verschiedene Produkte, deren Reste in der Verpackung haften bleiben und sich daraus nur schwer oder überhaupt nicht entfernen lassen. Auch Wachse oder diverse Chemie- und Baustoffe gehören dazu. Derartige konstruktionsbedingte Produktreste wirken sich unter Umständen negativ auf die Recyclingfähigkeit der Verpackung aus. Der Einzelfall ist hierbei entscheidend.