Ab 1. Juli kontrollieren Onlinehandels-Plattformen, dass ihre Kunden die Vorschriften einhalten.
Händler, die bei Amazon.de verkaufen, müssen damit rechnen, dass ihr Kundenkonto ab dem 15. Juni 2022 gesperrt wird, wenn Sie bis dahin keine gültige LUCID für die Kategorie „Verpackungen“ hinterlegt haben.
Dies betrifft sowohl die Primärverpackung (d. h. die Produktverpackung selbst) als auch die Sekundärverpackung (d. h. die Versandverpackung, die Amazon für den Versand Ihrer Produkte durch Amazon nutzt). Andere Online-Handel-Plattformen werden ähnliche Regelungen treffen.
Das Verpackungsgesetz sieht vor, dass ab 1. Juli alle Online-Händler und auch Fullfillment-Dienstleister kontrollieren müssen, dass Ihre Kunden die Vorschriften zur Verpackungsmeldung einhalten.
Am 1. Juli 2022 treten Änderungen des Verpackungsgesetzes in Kraft: Erstinverkehrbringer aller Arten von mit Ware befüllten Verpackungen (einschließlich Transportverpackungen sowie Rücknahme- und/oder pfandpflichtige Verpackungen) müssen sich registrieren und Angaben zu ihren genutzten Verpackungen machen. Neu ist auch die Pflicht zur Registrierung für Letztvertreiber von befüllten Serviceverpackungen, selbst wenn sie diese Verpackungen vollständig systembeteiligt erwerben.
Darüber hinaus treten ab 1. Juli Änderungen in Kraft, die für alle belgischen und luxemburgischen Unternehmen wichtig sind, die nach Deutschland exportieren.
Wenn Sie sich bis jetzt nicht bei LUCID registriert müssen Sie nun zügigst handeln.
AHK debelux hilft Ihnen bei Fragen zur Verpackungsmeldung in Deutschland gerne weiter.