Kuba kündigt Steuererleichterungen für ausländische Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien an. Die Verbesserung der Stromerzeugung ist eine Priorität der kubanischen Regierung.
Kuba schafft neue Anreize für den Ausbau erneuerbarer Energien. Ausländische Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien, die auf Kuba investieren, werden für acht Jahre von Steuerzahlungen befreit und zahlen danach nur einen reduzierten Steuersatz.
Laut dem am 18. Juni im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss (PDF) werden „Unternehmen mit vollständig ausländischem Kapital, die Projekte zur Stromerzeugung mit erneuerbaren Energiequellen durchführen, von der Zahlung der Gewinnsteuer für acht Jahre, gerechnet ab dem Beginn ihrer kommerziellen Tätigkeit” befreit. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Gewinnsteuersatz von 20 Prozent fällig. Zudem werden ausländische Unternehmen, die Projekte zur Stromerzeugung mit erneuerbaren Energiequellen durchführen, von Zöllen für die Einfuhr von Maschinen, Ausrüstung und anderen Mitteln, die während des Investitionsprozesses notwendig sind, befreit. Ziel ist es, ausländische Investitionen in dem Bereich zu fördern.