Neue Regularien für den Privatsektor treten in Kraft
Am 18. September – 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung in der Gaceta Oficial Nr. 94 vom 19. August 2021 – traten die Gesetzesdekrete in Kraft, die die Tätigkeit privater und staatlicher kleiner und mittlerer Unternehmen (MIPYMES), die Arbeit auf eigene Rechnung (TCP) sowie die Tätigkeit nichtlandwirtschaftlicher Genossenschaften (CNA) regeln.
Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Mikro-, kleine und mittlere Unternehmen (MIcro-, Pequeñas Y Medianas EmpresaS, MIPYMES)*
Künftig können sowohl im Staats- als auch im Privatsektor Mikrounternehmen mit bis zu 10, kleine Unternehmen mit bis zu 35 und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten gegründet werden. Die Rechtsform wird die einer Sociedad de responsabilidad limitada (SRL) sein. Sie entspricht in etwa einer deutschen GmbH.
MIPYMES in Privatbesitz können von natürlichen Personen mit ständigem Wohnsitz in Kuba gegründet werden, die über 18 Jahre alt sind. Gesellschafter anderer MIPYMES sowie Personen, die als Beamte des Staates oder der Regierung tätig sind oder in beruflicher Funktion ein gewähltes Amt in einem Staatsorgan bekleiden, dürfen nicht Gesellschafter eines MIPYMES sein.
Staatliche MIPYMES werden von juristischen Personen gegründet, die vom Ministerium für Wirtschaft und Planung zugelassen sind. MIPYMES mit gemischtem Eigentum können von juristischen Personen mit unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen gegründet werden.
Das Stammkapital unterliegt keinen Mindestvoraussetzungen und wird in der Satzung festgelegt. Es setzt sich aus den Einlagen der Mitglieder zusammen, die zum Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft eingezahlt wurden. Die Höhe der Einlagen bestimmt die jeweiligen Anteile an der Gesellschaft. Alle Partner haben die gleichen Rechte in dem MIPYMES, einschließlich der wirtschaftlichen Rechte, wobei jedoch die Höhe der geleisteten Beiträge berücksichtigt wird.
Die MIPYMES haben Zugang zu den für sie eingerichteten Finanzierungsfonds. Darüber hinaus haben MIPYMES gleichberechtigten Zugang zum Investitionsfonds des Staatshaushalts, um Finanzmittel für Projekte und Investitionen zu erhalten, die mit den strategischen Zielen des Nationalen Plans für wirtschaftliche und soziale Entwicklung bis 2030 (Plan Nacional de Desarrollo Económico y Social hasta el 2030) verbunden sind.
Gemischte MIPYMES bedürfen einer besonderen rechtlichen Regelung, die erlassen wird, wenn die Bedingungen dies zulassen.
Das Unternehmen wird von einer Hauptversammlung (Junta General de Socios) geleitet und ist zu professioneller Buchführung verpflichtet. Die Gewinnausschüttung unter den Gesellschaftern ist nicht wirksam, wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder wenn das Gesamtvermögen des Unternehmens geringer ist als der Gesamtbetrag seiner Verbindlichkeiten. Es ist ein Grund für die Auflösung des Unternehmens, wenn es Verluste erleidet, die sein Eigenkapital auf weniger als zwei Drittel seines Stammkapitals reduzieren.
Die Steuer auf Gewinne (Impuesto sobre Utilidades) beträgt 35 Prozent, hinzu kommt eine Mehrwertsteuer von 10 Prozent auf Verkäufe und Dienstleistungen. Arbeitskräfte werden mit 5 Prozent besteuert, zudem wird eine lokale Entwicklungssteuer von einem Prozent auf die Gesamteinnahmen erhoben. Der Sozialversicherungsbeitrag pro Angestelltem beträgt 14 Prozent des Monatsgehalts. Die Gesellschafter von MIPYMES zahlen jährlich Einkommenssteuer auf die erhaltenen Auschüttungen; der Steuersatz hierfür kann bis zu 20 Prozent betragen. MIPYMES sind von der Zahlung der Gewinnsteuer auf Gewinne befreit, die in Projekte von staatlichem und/oder territorialem Interesse reinvestiert werden.
Arbeit auf eigene Rechnung (Trabajo por Cuenta Propia, TCP)
Das Verfahren zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Trabajo por Cuenta Propia) wird neugeregelt und kann jetzt nur noch von Selbstständigen mit maximal drei Angestellten ausgeübt werden.
Selbstständige können alle Tätigkeiten ausüben, die nicht in der Liste der verbotenen Tätigkeiten des Dekrets 49/2021 aufgeführt sind, und ihre Produkte und Dienstleistungen an kubanische und ausländische natürliche und juristische Personen vermarkten. Die Zahlungen werden über ein bei einer kubanischen Bank eröffnetes Girokonto ausgeführt. Selbständige dürfen Waren und Dienstleistungen exportieren, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erzeugen, und für ihre Produktion benötigte Rohstoffe oder Waren über die zugelassenen Export- und Importunternehmen importieren.
Selbständige dürfen keine von ihnen oder anderen natürlichen Personen eingeführte oder in staatlichen Einzelhandelsgeschäften erworbene Erzeugnisse vermarkten, ohne dass diese mit der erbrachten Dienstleistung in Verbindung stehen.
Wie gehabt müssen Selbstständige eine Steuererklärung abgeben. Sie leisten eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer in Form einer monatlichen Rate in Höhe von 5 Prozent des im Monat erzielten Einkommens. Am Ende des Steuerjahres müssen alle Selbstständigen eine eidesstattliche Steuererklärung abgeben, unabhängig von der für sie geltenden Steuerregelung.
Alle Selbstständigen, die ihre Steuerpflichten im Rahmen der allgemeinen Steuerregelung erfüllen, sind verpflichtet, ein Bankkonto bei einer Zweigstelle einer kubanischen Geschäftsbank zu eröffnen und zu unterhalten. Das Steuerkonto muss auf kubanische Pesos lauten und ein Mindestguthaben in Höhe von dreitausend kubanischen Pesos aufweisen.
Das Finanzamt kann die Anwendung des vereinfachten Besteuerungssystems für Selbstständige genehmigen, deren Jahreseinkommen 200.000 kubanische Pesos nicht übersteigt und die keine Arbeitskräfte einstellen. Selbständige, die nach der vereinfachten Regelung Steuern zahlen, unterliegen der Zahlung einer monatlichen Quote von 20 Prozent des erzielten Einkommens unter Abzug von 3.260 kubanischen Pesos, die als monatlicher Mindestfreibetrag anerkannt werden.
Nichtlandwirtschaftliche Genossenschaften (Cooperativas No Agropecuarias, CNA)
Nichtlandwirtschaftliche Genossenschaften müssen aus mindestens drei Mitgliedern bestehen; eine Höchstgrenze dagegen gibt es nicht. Sie können Arbeitnehmer für Tätigkeiten einstellen, die nicht von den Mitgliedern selbst ausgeführt werden. Mitglied einer Genossenschaften können natürliche Personen sein, die ihren ständigen Wohnsitz in Kuba haben und nicht Mitglied einer anderen Genossenschaft sind oder als Geschäftsführer fungieren.
Die nichtlandwirtschaftlichen Kooperativen verfügen über Verwaltungsautonomie, haben eine Rechtsfigur und eigenes Vermögen, sie können bei Bedarf Bankkredite beantragen, Handelsbeziehungen zu allen Arten von Wirtschaftsakteuren unterhalten, haben Zugang zu allen legalen Finanzierungsquellen, einschließlich ausländischer Investitionen, können je nach Unternehmenszweck Kraftfahrzeuge von juristischen und natürlichen Personen kaufen oder an diese verkaufen, sowie an anderen Orten im Inland Zweigstellen errichten oder Vertreter bestellen, die jedoch keine eigene Rechtsfigur besitzen. Der Gewinn wird unter den Gesellschaftern im Verhältnis zu ihrem Beitrag zur Arbeit aufgeteilt.
Nichtlandwirtschaftliche Genossenschaften sind verpflichtet, eine Rücklage für Verluste und Unvorhergesehenes zu bilden, die mindestens zwei Prozent und höchstens zehn Prozent der jährlichen Gesamtausgaben der Genossenschaft ausmacht.
Steuerlich sind die nichtlandwirtschaftlichen Genossenschaften gegenüber reinen Privatunternehmen bessergestellt: Die Gewinnsteuer wird jährlich angepasst und soll stets unter den 35 Prozent für MIPYMES liegen. Neu gegründete CNA werden für sechs Monate von der Steuerpflicht befreit, und bei der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse an die Bevölkerung wird keine Umsatzsteuer erhoben. Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit der CNA werden zu 100 Prozent anerkannt, sofern sie gerechtfertigt sind und nachgewiesen werden können. Der Erwerb von Vermögenswerten wird ebenfalls anerkannt, solange sie zertifiziert sind.**
Anmerkungen
* Im Text werden die spanischen Abkürzungen verwendet, um eine Orientierung in den Originaldokumenten zu erleichtern.
** Dieser Text wurde auf der Grundlage der Gaceta Oficial Nr. 94 vom 19. August 2021 erstellt. Diese Zusammenfassung sollte unter keinen Umständen als Ersatz für offizielle Dokumente verwendet oder verstanden werden. Sie dient allein Informationszwecken. Bei Zweifeln über die in diesem Dokument behandelten Themen sollte der Leser die Originaltexte zu Rate ziehen oder sich an die zuständigen Behörden wenden.
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