Ausländische Investitionen sollen künftig auch Einzel- und Großhandel möglich sein. Damit sollen das Warenangebot und die Versorgungslage verbessert werden.
Kuba wird den Umfang ausländischer Investitionen in den Handel ausweiten, um die Versorgung der Bevölkerung zu verbessern. Das sagte die erste stellvertretende Ministerin für Außenhandel und Auslandsinvestitionen, Ana Teresita González Fraga, am Montagabend.
In der Fernsehsendung Mesa Redonda erklärte die Ministerin, dass das Land bisher der Beteiligung ausländischen Kapitals an der Produktion von Waren und Dienstleistungen den Vorrang gegeben habe; mit den neuen Bestimmungen sollen ausländische Investitionen im Einzel- und Großhandel stark ausgeweitet werden.
Eine Maßnahme ist die gezielte Förderung der Gründung von Joint Ventures im Rahmen des Gesetzes über ausländische Investitionen zur Durchführung von Einzelhandelsaktivitäten mit dem Ziel größerer Effizienz. Außerdem wurde beschlossen, dass diese ausländischen Investitionen in erster Linie dem Verkauf von Rohstoffen, Vorleistungen, Ausrüstungen und anderen Gütern dienen sollen, die zur Förderung der inländischen Produktion beitragen können. Hinzu kommen die Lieferung von Fertigwaren wie Lebensmitteln, Hygieneartikeln und Wirtschaftsgütern sowie die Installation von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen.
Ziel sei eine Verbesserung des Versorgungsniveaus und des Angebots in den Geschäften. „Wir hoffen, dass diese Maßnahmen eine unmittelbare Auswirkung auf die Probleme der Warenknappheit haben und dazu beitragen, das Angebot in den Geschäften in MLC und in nationaler Währung zu verbessern“, sagte González.
Eine weitere genehmigte Maßnahme besteht darin, ausländisches Kapital zu ermutigen, nationale Erzeuger vorzufinanzieren, die die Voraussetzungen erfüllen, um Lieferanten zu werden. „Wir sprechen davon, dass wir heute installierte Kapazitäten im Land haben, die aufgrund mangelnder Finanzierung nicht in der Lage sind, Waren zu produzieren. Ziel ist es, diese nationalen Produzenten vorzufinanzieren, damit sie im Laufe der Zeit Fertigwaren an die ausländischen Investoren liefern können, die diese wiederum auf dem nationalen Markt verkaufen und so zu einem größeren Angebot auf dem nationalen Markt beitragen“, so die Ministerin. Die ausländischen Investoren können diese Produkte auch selbst verkaufen und Großhandel betreiben, sagte sie.
González fügte hinzu, dass die aus diesen Geschäften und Steuern gewonnene Liquidität verwendet werden soll, die nationale Produktion anzukurbeln, die Einfuhr von Wirtschaftsgütern zu unterstützen und sie in kubanischen Pesos an die Bevölkerung zu verkaufen.
Das Maßnahmenpaket umfasst zudem die Entwicklung von Geschäftsmöglichkeiten im ganzen Land, um die Beteiligung ausländischer Finanzierungen am Großhandel zu erhöhen. Daran werde bereits gearbeitet.
González stellte fest, dass die Vorteile, die die Beteiligung ausländischer Investitionen an der Entwicklung des Handels mit sich bringt, z. B. in Bezug auf den Zugang zu den Beschaffungsmärkten, die Beschaffung von Finanzmitteln, Ausrüstungen, Managementmethoden oder den Einsatz neuer Techniken für das Logistikmanagement, nicht genutzt wurden. Die nun vorgestellten Maßnahmen sollen dies ändern.
Zugleich verwies sie darauf hin, dass das staatliche Außenhandelsmonopol unangetastet bleibt. „Wir haben und werden unser Außenhandelsmonopol nicht aufgeben. Dies ist ein sehr wichtiges Element, das berücksichtigt werden muss“, sagte González.
Im Anschluss stellte die Ministerin für Binnenhandel, Betsy Díaz Velázquez, klar, dass es im Bereich des Großhandels drei Formen von Investitionen geben könne: internationale Wirtschaftsvereinigungen, Unternehmen mit 100 Prozent ausländischem Kapital und Joint Ventures. Im Falle des Einzelhandels wird es ausschließlich Gemeinschaftsunternehmen geben.
Die nun angekündigten Maßnahmen sind im Zusammenhang mit einem größeren Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Wirtschaftskrise zu sehen, das die Regierung Ende Juli angekündigt hatte. Dazu zählt auch die Wiederaufnahme des Ankaufs von Devisen durch den Staat.