Mit den Darlehen für Betriebskapital oder Investitionen soll den neuen privaten Wirtschaftsakteuren die Integration in die kubanische Wirtschaft erleichtert werden.
Kuba hat ein neues Finanzinstitut geschaffen, das Mikrokredite an die kürzlich gegründeten Kleinst- kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU) sowie an Selbstständige und Genossenschaften vergibt.
Die Financiera de Microcréditos S.A. sei geschaffen worden als Antwort auf die Notwendigkeit, dass sich die neuen Wirtschaftsakteure in das Wirtschaftsleben des Landes einbringen, erklärte Ayamis Losada García, Direktorin des neuen Finanzinstituts. Das Unternehmen, das seine Tätigkeit am 15. Dezember landesweit aufnimmt, wird Mikrokredite in kubanischen Pesos (CUP) und in frei konvertierbarer Währung (MLC) vergeben. Es handelt sich dabei um kleine Kapitalbeträge, die eine Steigerung der Produktion von Waren und Dienstleistungen ermöglichen sollen.
Losada García erklärte, dass in der Startphase Selbständige, Genossenschaften und KKMU, die ihre Exportkapazität nachgewiesen haben, eine Finanzierung erhalten werden, und zwar nur für Großeinkäufe im Inland sowie für Zahlungen an Unternehmen, die berechtigt sind, im Inland in diesen Währungen zu verkaufen. In MLC werden demnach Finanzierungen für die Herstellung von Produkten und Dienstleistungen bereitgestellt, die für den Export, für den Verkauf an Einzelhandelsketten in MLC und in der Sonderentwicklungszone Mariel bestimmt sind. „Das Geld muss in der gleichen Höhe und in der gleichen Währung zurückgezahlt werden, in der es ausgegeben wurde“, betonte Losada García. Laut Losada García wird es für die Mikrokredite keinen Höchstbetrag geben; der Mindestbetrag könnte 100.000 CUP oder 500 MLC betragen. Bei der Auszahlung des Geldes wird nicht unterschieden, ob es sich um Betriebskapital oder um Investitionen handelt, sondern es werden die Merkmale des Projekts bewertet, so die Direktorin und stellte klar, dass das Darlehen so schnell wie möglich zurückgezahlt werden muss. Für MLC beträgt die maximale Frist prinzipiell 120 Tage; im Fall von CUP bestehe Verhandlungsspielraum. Zwischen dem Antrag und der Bewilligung der Finanzierung dürfen höchstens zehn Arbeitstage vergehen.