Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen und nichtlandwirtschaftliche Genossenschaften können künftig Devisenkredite beantragen.
Kuba hat das Finanzinstitut Financiera Iberoamericana S.A. ermächtigt, Fremdwährungsdarlehen an nichtlandwirtschaftliche Genossenschaften (CNA) und Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KKMU) zu vergeben.
Die am 1. November in der Gaceta Oficial veröffentlichte Resolution 285/2021 der kubanischen Zentralbank (PDF) sieht vor, dass Finanzinstitute mit vorheriger Genehmigung der kubanischen Zentralbank Fremdwährungskredite an KNA und KKMU im Land vergeben können. Die Entschließung tritt drei Arbeitstage nach der Mitteilung in Kraft. Unter Fremdwährung sind „frei konvertierbare Währungen zu verstehen, die von der kubanischen Zentralbank akzeptiert werden“, heißt es in dem Beschluss. (1)
Financiera Iberoamericana S.A. ist ein kubanisch-spanisches Joint Venture. Es wurde von der kubanischen Banco Internacional de Comercio S.A. (BICSA) und der Banco Sabadell aus Spanien gegründet. Financiera Iberoamericana ist in der Sonderentwicklungszone Mariel (ZEDM) mit einer Zweigstelle vertreten, die Finanzdienstleistungen und Kredite für dort angesiedelte Unternehmen anbietet.
Vor wenigen Wochen hat die kubanische Regierung erstmals eine Rechtsfigur für KKMU geschaffen. Vielen Ökonomen gilt dies als wichtiger Schritt für die Schaffung einer neuen wirtschaftlichen Dynamik auf der Insel. Seit Inkrafttreten der Gesetzesdekrete, die die Tätigkeit der KKMU, CNA, sowie der Arbeit auf eigene Rechnung (TCP) regeln, Mitte September, wurden 324 KKMU und CNA in allen Provinzen des Landes genehmigt; 22 sind Teil lokaler Entwicklungsprojekte, 15 haben bereits Exportgeschäfte getätigt und vier sind im Wissenschafts- und Technologiepark von Havanna angesiedelt. Insgesamt werden diese Wirtschaftsakteure laut der kubanischen Nachrichtenagentur ACN schätzungsweise 4.468 neue Arbeitsplätze in der Wirtschaft schaffen.